strafrechtDie Verteidigung im Bereich des allgemeinen Strafrechts sowie der klassischen, strafrechtlichen „Nebengebiete“ gehört zu den Kernbereichen der anwaltlichen Tätigkeit von K.W.G. rechtsanwaelte. Grundlage ist hierbei die Erfahrung, die Herr RA Dr. Georg Karl im Rahmen seiner Tätigkeit als ehemaliger Staatsanwalt von 2001 bis 2003 sammeln und als Strafverteidiger in den Jahren danach vertiefen konnte. Wir legen besonderen Wert auf umfassende Beratung: Strafverfolgung führt möglicherweise nicht nur zu Geld- oder Bewährungsstrafen sondern vielmehr zu massiven Konsequenzen in sozialer und beruflicher Hinsicht. Selbständige, die wegen Steuerhinterziehung oder sonstigen Wirtschaftsdelikten verurteilt werden, müssen mit einer gewerberechtlichen Überprüfung rechnen, Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater riskieren den Entzug ihrer Zulassung, ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist ist für einen Berufskraftfahrer existenzbedrohend. In unsere Verteidigung beziehen wir die Folgen eines Strafverfahrens mit ein: Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung für Erlaubnisträger, z.B. bei Jägern und Inhabern von Waffenbesitzkarten. Wir fragen nach den Folgen von Verurteilungen nach dem BtmG für Führerscheininhaber; auch die Rolle der Presse bzw. die Berichterstattung in den Medien über ein mögliches Verfahren wird von uns kritisch überwacht.
Verstöße gegen das BtmG Die Verteidigung im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität erfordert besondere Erfahrung. Zugunsten des Mandanten muss überlegt werden, in welcher Form eine Therapie in die Verteidigung mit einbezogen wird (Therapie statt Strafe). Der richtige Umgang mit Sachverständigen, denen bei Gericht eine besondere Bedeutung zukommt, ist für uns hierbei selbstverständlich. Verkehrsdelikte Verteidigung in Verkehrsstrafsachen bedeutet vorausschauend beraten. Verkehrsdelikte ziehen in den meisten Fällen eine zivilrechtliche Auseinandersetzung nach sich. Darüber hinaus drohen oftmals verwaltungsrechtliche Konsequenzen: MPU, fachärztliche Untersuchung oder sogar der verwaltungsrechtliche Entzug der Fahrerlaubnis. Jugendstrafrecht Das Jugendstrafrecht ist nach den äußeren Abläufen mit dem Strafverfahren von Erwachsenen vergleichbar: Nach polizeilicher Ermittlung folgt – wenn das Verfahren nicht eingestellt wird – eine Verhandlung, die im Falle der Verurteilung mit einer Strafe endet. Dennoch stehen andere Grundsätze im Mittelpunkt, die auch von der Verteidigung unbedingt zu beachten sind. |
